               FAQ: Cannabis - Informationen ueber Cannabis
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                    Copyright (C) 1994  Sascha Wildner

Dieser Text wird am 10. jedes Monats nach de.alt.drogen und
zer.t-netz.drogen gepostet.

Anregungen, Ergaenzungen, Berichtigungen, etc. sind immer willkommen.
Bitte schickt sie an swildner@channelz.GUN.de.


*0) Inhaltsverzeichnis

0)     Inhaltsverzeichnis

1)     Was ist Cannabis?
1a)    Botanik
1b)    Chemie
1c)    Geschichte
1d)    Wirkungen
1e)    Nebenwirkungen

2)     Welche Initiativen gibt es, die sich fuer die Legalisierung von
       Cannabis einsetzen?
2a)    AG-Hanf
2b)    H.A.N.F. e.V.
2c)    Hanf-Gesellschaft e.V.
2d)    InHaLe
2e)    Initiative "Cannabis legal!"
2f)    Verein der Schweizer Hanf-Freunde

3)     Lohnt es sich, Hanfsamen aus dem Zoogeschaeft einzupflanzen?

4)     Was steht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

I)     Bibliographie

II)    Credits


*1) Was ist Cannabis?

**1a) Botanik

Cannabis ist der wissenschaftliche Name der Pflanzengattung Hanf, die
zusammen mit dem Hopfen zur Pflanzenfamilie der Hanf-Gewaechse
(Cannabaceae) gehoert und den Maulbeerbaumgewaechsen nahesteht.  Ihre
einzige Art ist der Gewoehnliche Hanf (Cannabis sativa), der in
Indien, Iran und Afghanistan beheimatet ist.

Die bis zu 3 Meter hohen Pflanzen sind zweihaeusig (d.h. es gibt
maennliche und weibliche Pflanzen), von einjaehriger Lebensdauer und
erkennbar an den charakteristisch handfoermig gefiederten Blaettern.
Sie kommen bis auf die Regenwaelder und die Polargegenden auf der
ganzen Welt vor.

Besonders bei den weiblichen Bluetenstaenden sitzen - vor allem an den
Tragblaettern der Blueten - Druesen, die ein Harz, das Haschisch,
ausscheiden.  Die harzverklebten, getrockneten Pflanzenteile (vor
allem die Bluetenstaende) ergeben das Marihuana.

Marihuana und Haschisch werden vor allem aus den weiblichen Pflanzen
des Indischen Hanfs (Cannabis sativa ssp. indica), einer Unterart des
Gewoehnlichen Hanfs, gewonnen.  Eine weitere Unterart ist der
Faserhanf (Cannabis sativa ssp. sativa), der hauptsaechlich zur
Herstellung von Faeden, Schnueren, Seilen, etc. kultiviert wird.


**1b) Chemie

Die berauschende Wirkung von Haschisch und Marihuana wird besonders
durch Tetrahydrocannabinol (THC) hervorgerufen:

                  delta-6-trans-tetrahydrocannabinol

                         CH3
                          |
                         //\
                       //    \
                      |       |       OH
                      |       |       |
                       \     / \     //\
                         \ /     \ //    \
                          .       |      ||
                          .       |      ||
                      H3C-+\     / \\    /\
                          |  \ /     \\/   C5H11
                         CH3  O

THC ist ein aetherisches Oel und somit wasserunloeslich (loest sich
nur in Fetten oder fluechtigen Substanzen wie Alkohol).


**1c) Geschichte

Der Hanf ist eine der aeltesten Nutzpflanzen der Menschheit.  Er
liefert nicht nur Fasern, sondern auch naehrstoff- und oelreiche
Samen.  Besondere Verehrung brachte ihm aber die Verwendung als
Heilpflanze, als rauscherzeugendes Genussmittel, als Aphrodisiakum und
als Sakrament zur Erzeugung von religioesen Ekstasen ein.

Hanf war bereits im 3.Jahrtsd. v.Chr. in China bekannt, in Indien
wurde er erstmals im 9.Jh. v.Chr. angebaut.  Die Skythen gewannen aus
den Samen Oel und Rauschmittel, die Thraker webten laut Herodot aus
den Fasern Kleider.  Die Griechen lernten Hanf erst nach dem
5.Jh. v.Chr. - wohl von noerdlichen Balkanstaemmen - kennen und gaben
ihn unter dem Namen 'kannabis' an die Roemer weiter.  Spaetestens im
5.Jh. v.Chr. war Hanf den Germanen, im 3.Jh. v.Chr. auch den Galliern
im Rhonetal bekannt.  Von dort liess Hieron II. von Syrakus Hanf fuer
Schiffstaue kommen.  Bei den Franken war der Hanf-Anbau ohne besondere
Bedeutung.  Doch wurde er bereits zur Karolingerzeit angebaut und auch
im spaeteren Mittelalter (z.B. bei Hildegard von Bingen) haeufig
erwaehnt.  Anfang des 12.Jh. kannten ihn auch die Slawen in Pommern.
Die betaeubende Wirkung von Hanf wurde im Abendland durch die
arabische Medizin bekannt.


**1d) Wirkung

Der Zeitraum, der vergeht, bis die ersten Wirkungen spuerbar werden,
haengt von der Art des Konsums ab.  Wird Cannabis geraucht, so stellen
sich erste Wirkungen bereits innerhalb weniger Minuten ein (volle
Wirkung nach 10 bis 20 Minuten).  Der Rausch haelt zwei bis drei
Stunden an.  Wird Cannabis oral konsumiert (siehe "FAQ: Marihuana
Essen") - z.B. im Tee aufgeloest getrunken - so vergeht etwa eine
Stunde, bis die Wirkung einsetzt.  Der Rausch kann dann aber 10
Stunden oder laenger dauern.

Die am haeufigsten berichteten koerperlichen Wirkungen des
Cannabisgebrauchs sind eine mehr oder minder ausgepraegte
Mundtrockenheit, spuerbare Beschleunigung des Herzschlages bis hin zu
deutlichem, gelegentlich auch unangenehm erlebtem Herzklopfen.
Darueber hinaus kann es zu Anfaellen von Heisshunger, vor allem von
Hunger auf Suesses kommen.

Die im folgenden aufgefuehrten Wirkungen sind den Berichten einer
groesseren Zahl von Konsumenten entnommen.  Es handelt sich somit um
subjektive persoenliche Erfahrungen Dass die aufgezaehlten Wirkungen
meist positiv erlebt wurden, mag daher Zufall sein.  Ebensowenig sind
die berichteten Verbesserungen der Sinnesleistung objektiver Natur,
sondern entspringen dem subjektiven Eindruck des von Cannabis
Berauschten.

Der Einfluss von Hanf auf die Sinne wird meist als besonders
beeindruckend beschrieben.  Beim Sehen werden die Farben in der Regel
sehr viel klarer und leuchtender erlebt.  Das Hoeren, das Erleben von
Klang und insbesondere von Musik werden ebenfalls intensiviert.

Oft treten auch Details, auf die sich die Aufmerksamkeit des
Betrachters/Zuhoerers/... richtet, sehr stark in den Vordergrund und
dominieren den Gesamteindruck fast voellig.

Nicht nur Gerueche werden intensiver erlebt, sondern auch das mit
diesem Sinn eng verbundene Geschmackserlebnis veraendert sich und
erscheint dem Konsumenten deutlich verfeinert und intensiviert.  Vor
allem Suesses, besonders aber Schokoladehaltiges erfreut sich unter
Cannabisberauschten grosser Beliebtheit.

Auch der Sex wird als intensiver erlebt beschrieben.

Die Stimmung wird meist von einem entspannten Gluecksgefuehl, von
Heiterkeit bis hin zur Albernheit bestimmt.  Haeufig stellt sich eine
lose Folge unzusammenhaengender Gedanken ein.  Bei etwas hoeheren
Dosierungen kann es zum subjektiven Erleben des Einsseins mit der
umgebenden Natur, zu ekstatisch-visionaerenm aber auch zu meditativ
kontemplativen Zustaenden kommen.

Da die Grenze zwischen Bewusstsein und Unterbewusstsein durchlaessiger
wird, koennen vermehrt Erinnerungen an laengst vergessen geglaubte
Erlebnisse im Bewusstsein auftauchen.

In der Regel kommt es nur beim Konsum sehr hoher Dosen zu optischen
und akustischen Halluzinationen.

Wie ein Rausch erlebt wird, ist im allgemeinen von den folgenden
Faktoren abhaengig: von der Dosis, von der Umgebung, in der konsumiert
wird, und von der inneren Einstellung zur Droge.  Erfahrene
Konsumenten vermoegen den Rausch und das darin Erlebte sehr weitgehend
zu steuern.  Ausserdem verschwinden bei langjaehrigen
Gewohnheitsrauchern viele der genannten Wirkungen oder werden
zumindest als schwaecher empfunden.

Medizinisch hat Cannabis bei folgenden Erkrankungen positive Wirkungen
gezeigt: erhoehter Augeninnendruck (Glaukom), Krampfneigung,
Epilepsie, Asthma, schwere Uebelkeit und Brechreiz.  Synthetisches THC
wurde in den vergangenen Jahren haeufig in den USA verordnet, um bei
chemotherapeutisch behandelten Krebs- und AIDS-Patienten mit dem
starken Brechreiz, der bei solchen Behandlungen auftritt, fertig zu
werden.

Auch bei einigen Allergie-Symptomen (z.B. Heuschnupfen-typischen
Juckreiz im Bereich Hals-Nasen-Ohren-Augen) soll Cannabis geraucht
Linderung verschaffen.


**1e) Nebenwirkungen

Menschen mit Kreislaufschaeden sollten mit Cannabis vorsichtig
umgehen, da die Pulsfrequenz erhoeht wird.  Schaeden am Immun- und
Fortpflanzungssystem werden zwar immer wieder behauptet, sind aber
nicht bewiesen.  Das Rauchen von Cannabis kann zu Lungenschaeden
fuehren.  Diese sind im Vergleich zum Schaden durch
gewohnheitsmaessiges Tabakrauchen aber eher als gering einzustufen.

Die Leistung des Kurzzeitgedaechtnisses ist unter Einfluss von
Cannabis reduziert.  Wie andere Rauschmittel oder Medikamente kann
Cannabis latent bereits vorhandene Psychosen zum Ausbruch bringen.
Menschen mit Neigungen zu psychischen Stoerungen sollten ebenso auf
Cannabis verzichten wie diejenigen, die sich damit sozial
unertraeglichen Situationen entziehen wollen.

Koerperliche Entzugserscheinungen sind bei Cannabis praktisch nicht zu
beobachten.  Allenfalls koennen Irritierbarkeit, Nervositaet und
innere Unruhe fuer einen kurzen Zeitraum auftreten.  Psychische
Gewoehnung tritt gelegentlich auf.

Insbesondere wenn Cannabis zu haeufig im Uebermass eingenommen wird,
kann es in Einzelfaellen zu sogenannten Flashbacks, Rauschzustaenden
ohne vorherige Drogeneinnahme, kommen.

Ebenfalls zu den seltenen Erlebnissen gehoeren angstbeladene Zustaende
unter Cannabis.  Wenn, dann kommt dies vor allem bei hohen Dosen und
ungeuebten Benutzern vor.  Da die Intensitaet von Halluzinationen
unter Cannabis weniger ausgepraegt ist, ist dieser Zustand in der
Regel schnell durch Zuspruch und evtl. durch Verabreichung
zuckerhaltiger Getraenke beherrschbar.  Unbewusste Aengste des
Benutzers werden hier eine groessere Rolle spielen als die direkte
Drogenwirkung.

Einzelne Autoren, insbesondere Nahas, berichten von wesentlich
schwerwiegenderen Nebenwirkungen durch Haschischkonsum.  Nahas ist
allerdings selbst in der Fachwelt sehr umstritten, nicht zuletzt auch
deshalb, weil seine Erkenntnisse primaer auf der Zwangsfuetterung von
Nagetieren mit uebergrossen Mengen von Cannabis beruhen.  Neuere
Autoren, z.B. Prof. Dr. Dominiak, weisen eine Uebertragbarkeit dieser
Versuche auf den Menschen zurueck.


*2) Welche Initiativen gibt es, die sich fuer die Legalisierung von
    Cannabis einsetzen?

Im deutschsprachigen Raum gibt es z.Z. mehrere Initiativen, die sich
fuer eine Legalisierung von Hanf einsetzen.  Fuer die Vollstaendigkeit
oder gar Aktualitaet der Liste uebernehme ich keine Verantwortung (wer
noch Informationen hat, die nicht auftauchen, kann mich anmailen).  Die
Texte sind groesstenteils von den Initiativen selbst.


**2a) AG-Hanf

Die AG-Hanf ist aus Darmstadt, veranstaltet aber z.B. auch Smoke-Ins
im Rhein-Main-Gebiet.  Sie trifft sich jeden Mittwoch um 19:00 im
alten Hauptgebaeude der TH Darmstadt, Hochschulstr. 1, in Raum 11.

An die Hochschule bitte nicht schreiben, wenn Ihr mit der AG Kontakt
aufnehmen wollt, sondern an folgende Adresse:

AG-Hanf
Wilhelminenstr. 6
64283 Darmstadt
Tel.: 06151/295525
Fax.: 06151/295577

Wer Porto schickt, bekommt den 'Rundbrief' im Abonnement.


**2b) H.A.N.F. e.V.

Der H.A.N.F. (Hanf Als Nutzpflanze Foerdern) e.V. hat sich im August
1992 in Koeln gegruendet.  Sieben Vorstandsmitglieder aus Berlin,
Wuppertal, Koeln, Paderborn und Bremen und Aktive aus vielen Staedten
bilden seitdem Arbeitsgruppen, organisieren Oeffentlichkeitsarbeit und
bauen ein bundesweites Netzwerk auf.  Informationsveranstaltungen und
ein Konzert in Koeln sind bisher die ersten Schritte, den Verein der
Oeffentlichkeit vorzustellen.  Er haelt Kontakt mit dem Verein
Schweizer Hanffreunde, der englischen Legalize Cannabis Campaign, der
amerikanischen Business Alliance for Commerce in Hemp, NORML, EIGDU
und anderen internationalen Anti-Prohibitions-Initiativen.

Der Verein will mit seiner Arbeit den Hanf wieder in die Rolle
zurueckfuehren, die er jahrtausendelang fuer die Menschheit gespielt
hat: Eine Kulturpflanze mit unvergleichbarer Vielfalt an
Nutzungsmoeglichkeiten.

Die Entkriminalisierung der HanfraucherInnen ist natuerlich ein
Hauptaspekt der Vereinsarbeit.

Auszuege aus der Satzung des H.A.N.F. e.V.:

Vereinszweck
============

Das Ziel des Vereins ist die Foerderung des Hanfes als Nutzpflanze,
insbesondere durch:

o Information ueber die Hanfkultur

o Information ueber die oekologische, wirtschaftliche und medizinische
  Nutzung der Hanfpflanze

o soziale Beratung und politische Aufklaerung

o Forderung einer Trennung von Hanf und den sogenannten 'harten
  Drogen' im Gesetz

o wissenschaftliche Auseinandersetzung fuer eine objektive Aufklaerung
  und Meinungsbildung gegen die herrschende Desinformation

Zur Erreichung dieser Ziele soll auf demokratischem Weg auf die
europaeische Gesetzgebung eingewirkt werden.

Der Verein ist selbstlos taetig.  Mittel des Vereins duerfen nur fuer
die satzungsmaessigen Zwecke verwendet werden.

Wer Mitglied werden will, ueberweist einfach den Jahresbeitrag (derzeit
25.-) auf folgendes Konto:

Postgiroamt Koeln
BLZ 37010050
Kto-Nr 478691-505

Bitte auf dem Schein die Adresse angeben oder (besser) einen separaten
Brief mit der Adresse an den Verein schicken.

Hier die Kontaktadressen des Vereins:

Koeln                          Berlin
-----                          ------
Postfach 10 15 09              Eva Hodge
50455 Koeln                    Schlossstrasse 19
Tel.: 0221/2583338             14059 Berlin
                               Tel.: 030/3429526


**2c) Hanf-Gesellschaft e.V.

Die Wiedereingliederung der Nutzpflanze Hanf (Cannabis Sativa) in den
landwirtschaftlichen Anbau und die industrielle Verarbeitung hat sich
die in Berlin gegruendete "Hanf-Gesellschaft" zum Ziel gesetzt.  Die
als gemeinnuetziger Verein gegruendete Vereinigung will insbesondere
die wissenschaftlich-technische Erforschung des Einsatzes von Hanf
foerdern - als nachwachsender Rohstoff fuer Textilfasern, fuer die
Zellstoff- und Papierproduktion, die Herstellung von Baustoffen, die
Oel- und Nahrungsmittelherstellung sowie die Gewinnung von
Arzneimitteln.  Um die Aufhebung des Anbauverbotes fuer Cannabis zu
erreichen, soll aktuell vor allem die Erforschung THC-armer
Hanfsorten, die eine Verwendung als Drogenrohstoff ausschliessen,
unterstuetzt werden.  Neben der Vergabe wissenschaftlicher Gutachten,
Marktanalysen und der Sammlung und Bereitstellung von Informationen
ueber die Kulturpflanze Hanf will der Verein vor allem dazu beitragen,
die Oeffentlichkeit ueber die oekologischen Vorteile der Hanfnutzung
aufzuklaeren.

Zu den Gruendungsmitgliedern gehoeren neben Landwirten und
Agrargenossenschaften vor allem Unternehmer, die in der Herstellung
und Vermarktung von Hanfprodukten ein grossen Marktpotential - im
Sinne einer oekologisch vertraeglichen Kreislaufwirtschaft - sehen.

Zum Vorsitzenden der Hanf-Gesellschaft wurde Matthias Broeckers
gewaehlt, Herausgeber des Buches "Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze
Hanf" und Mitbegruender des Berliner "HanfHaus", das seit Ende 1993
Hanfprodukte vertreibt.

Den wissenschaftlichen Beirat der Hanf-Gesellschaft bilden das Koelner
Katalyse Institut fuer angewandte Umweltforschung, Prof. Dr. Reinhardt
Metz (Humboldt-Universitaet Berlin), sowie Prof. Dr. Werner Plarre
(Freie Universitaet Berlin), der als international renommierte
Kapazitaet der Pflanzenzuechtung bis in die 60er Jahre in Deutschland
Hanfforschung betrieben hat.

Vorlaeufige Kontaktadresse:

Hanf-Gesellschaft e.V.
c/o HanfHaus
Eisenacherstr. 71
10823 Berlin
Fax: 030/7812047


**2d) InHaLe

Die Hanfprodukte Marijuana (Hanfblaetter und -blueten) und Haschisch  
(Hanfstaub/-harz) sind in Deutschland _noch_ illegal und werden von  
bis zu ueber 4 Millionen Menschen mehr oder weniger regelmaessig  
konsumiert...

Zu Recht stellte im Februar 1992 das Luebecker Landgericht, unter dem  
Vorsitzenden Wolfgang Neskovic, fest, dass die Grundrechte dieser  
Menschen durch das Hanf-Verbot verletzt werden. Und genau hier sehen  
wir, die Initiative Hanf Legal, einen Ansatzpunkt zur inhaltlichen  
Auseinandersetzung mit dem Thema Hanf.

In einer Zeit, in der das Hanf-Verbot erstmals sachlich auf seinen  
Ursprung hin untersucht wird und deutlich wird, dass lediglich  
wirtschaftliche Interessen fuer das Verbot verantwortlich waren, in  
einer solchen Zeit sollte von Seiten der Konsumenten ein effektiver  
Anstoss ausgehen - InHaLe ist der Versuch dazu...

- Gegen Illegalitaet
- Fuer sachliche Information
- Gemeinsam Recht durchsetzen
- Oeffentlichkeit herstellen

Noch ist InHaLe das Projekt einiger weniger Menschen, doch wenn noch  
mehr Konsumenten die "Zeichen der Zeit" erkennen, kann InHaLe schnell  
zu einer "Kraft" werden - auf dieser Ebene lassen sich unsere  
Forderungen nach Entkriminalisierung effektiver durchsetzen!!!

Alle KonsumentInnen, die sich nicht mehr zu Kriminellen machen  
lassen wollen und aktiv gegen das - ungesetzliche - Hanfverbot angehen  
wollen, sind aufgerufen, sich unserer Initiative anzuschliessen!!!

Interesse an InHaLe?

Bist Du Konsument/in und moechtest Du "etwas tun"?

Du moechtest mehr ueber Hanf wissen und Dich verunsichert die momentane  
gesetzliche Lage in den verschiedenen Bundeslaendern?

Sie sind Mutter/Vater und Ihr Kind kifft - Sie sind angesichts der  
vielfaeltigen Informationen und Diskussionen verunsichert?

Haben sie von Berufs wegen mit Kiffern zu tun - Sie sind gar  
Polizeibeamter, Staatsanwalt oder Richter und moechten einmal unsere  
Argumente hoeren?

Warum noch zoegern?

InHaLe - Heute Notwendigkeit!!!
         Morgen Selbstverstaendlichkeit

Anschrift der Initiative: D-54294 Trier
                          Brentanostrasse 13


**2e) Initiative "Cannabis legal!"

Die Initiative "Cannabis legal!" gibt es etwa seit dem Spaetsommer des
letzten Jahres.  In Erscheinung getreten sind sie bisher durch
Info-Staende auf Open-Airs und Pressearbeit.  Auch ein Smoke-In soll
geplant sein.  Darueber hinaus ist die Initiative Verteiler von
Frageboegen, die das Bundesgesundheitsamt fuer eine Studie ueber
Cannabis-Konsumenten herausgibt.

Es wird gefordert:

- Sofortige Legalisierung von Anbau, Handel und Besitz von Cannabis

- Amnestie und Rehabilitation Bestrafter

- Beendigung der staatlichen Desinformationspolitik

- Aktive Aufhebung der Stigmata von DrogengebraucherInnen

- Entkriminalisierung des Eigengebrauchs und Foerderung eines
  verantwortlichen Umgangs mit Drogen

- Verbot der Werbung fuer Drogen aller Art

Die Adresse der Initiative ist:

Cannabis legal!
Postfach 1220
33792 Steinhagen
0521/290495
05204/80285


**2f) Verein der Schweizer Hanf-Freunde

Von dieser Initiative ist leider nur die Adresse bekannt:

Verein der Schweizer Hanf-Freunde
Postfach
9004 St. Gallen


*3) Lohnt es sich, Hanfsamen aus dem Zoogeschaeft einzupflanzen?

Es lohnt sich nicht aus zwei Gruenden: Erstens gehoeren die Samen aus
dem Zoogeschaeft zu einer Unterart des Hanfs, die sehr wenig THC
entwickelt (Faserhanf, siehe **1a), waehrend Samen, die man z.B.  in
Headshops erhaelt (und die natuerlich auch teurer sind), speziell auf
diese Eigenschaft hin gezuechtet werden.

Zweitens werden Samen aus dem Zooladen sterilisiert, bevor sie in den
Handel kommen, weshalb oft nur ein kleiner Prozentsatz der Samen
aufgeht (keine Sterilisierung ist perfekt).  Es wurden aber auch schon
80% aufgegangene Samen beobachtet.


*4) Was steht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Das BVG hat am 9.4.94 zu mehreren Normenkontrollantraegen nach Artikel
100 GG und einer Verfassungsbeschwerde zum Thema Cannabis entschieden:

[Zusammenfassung nach der Pressemeldung]:

1. Die bestehen Gesetze sind verfassungsgemaess.  Das Handeltreiben,
   die  Einfuhr, die Abgabe, der Erwerb, der Besitz und die Durchfuhr
   von Cannabisprodukten ist strafbar.

2. Die Strafverfolgungsbehoerden sind "in Faellen des Erwerbs, des
   Besitzes, der Einfuhr und der Durchfuhr geringer Mengen von
   Cannabisprodukten zum gelegentlichen Eigenverbrauch durch das
   verfassungsrechtliche Verbot uebermaessigen Strafens grundsaetzlich
   gehalten, von den gesetzlichen Ermaechtigungen Gebrauch zu machen,
   die ein Absehen von Strafverfolgung gestatten."

3. Artikel 3 GG ist nicht verletzt.  Die unterschiedliche Behandlung
   koenne deswegen erfolgen, weil die Mehrzahl der Konsumenten den
   Alkohol nicht zur Hervorrufung von Rauschzustaenden nutze, waehrend
   beim Konsum von Canabisprodukten den Rauschzustand der gewuenschte
   Erfolg sei.

4. Artikel 2 I GG ist nur in seinen Schranken gewaehrt, ein "Recht auf
   Rausch" gibt es nicht.

5. Artikel 2 II 2 GG: Dem Gesetzgeber stehe ein vom Verfassungsgericht
   nicht ueberpruefbarer Beurteilungsspielraum zu. Zu entscheiden sei
   nur, ob die gegebenen Vorschriften im Einklang mit der Verfassung
   stuenden.  Dies sei der Fall weil

      a) die Bevoelkerung somit vor der Abhaengigkeit von
         Betaeubungsmitteln geschuetzt werden koenne

      b) die Bundesrepublik ihren Verpflichtungen aus internationalen
         Vertraegen zur Drogenbekaempfung nachkomme

      c) die mangelnde Gefaehrlichkeit von Canabisprodukten nicht
         eindeutig nachgewiesen ist.

6. Die Richterin Grasshof aeusserte eine abweichende Meinung, in der
   sie mit den Ergebnissen uebereinstimmt, jedoch aufgrund anderer
   Begruendungen.  Der Richter Sommer vertritt die Auffassung, dass
   die Strafvorschriften des BtMG die die Einfuhr, die Durchfuhr, den
   Erwerb und den Besitz geringer Mengen unter Strafes stellen, gegen
   das GG verstossen.

Beschluss vom 9.4.94 - 2 BvL 43/92, 51/92, 63/92, 64/92, 70/92, 80/92
                       2 BvR 2031/92


*I) Bibliographie

Ein hervorragendes Buch zum Thema Cannabis ist Hans-Georg Behrs "Von
Hanf ist die Rede".  Es kostet 17.80 DM und ist im Rowohlt Taschenbuch
Verlag erschienen (ISBN 3 499 17878 8).  Das Buch enthaelt auch eine
sehr ausfuehrliche Bibliographie.

Bert Marco Schuldes <bert@datura.ms.sub.org> postet ausserdem ab und
an sein "FAQ: Literatur" nach de.alt.drogen.

Janko Roettgers <j.roettgers@bionic.zer.de> postet an jedem 1. des
Monats das "FAQ: Adressen", in dem sich u.a. auch Adressen von
Bezugsquellen fuer Literatur befinden.


*II) Credits

Teile des ersten Abschnitts sind (z.T. abgeaendert) der 19. Auflage
der Brockhaus-Enzyklopaedie entnommen.

Andere Teile des ersten Abschnitts stammen - mit freundlicher
Genehmigung des Autors - aus Bert Marco Schuldes' Buch "Psychoaktive
Pflanzen" (erschienen bei Werner Pieper).

Ausserdem haben noch mitgeholfen (bewusst oder unbewusst):

Marc Aurel <4-tea-2@bong.saar.de>
Michael Balzer <m.balzer@aworld.zer>
Achim Friedrichs <pla_jfr@pki-nbg.philips.de>
Andreas Jaeger <a.jaeger@stargate.aworld.de>
Christian Moskal <dimento@cs.tu-berlin.de>
Janko Roettgers <j.roettgers@bionic.zer.de>
Reinhard Ruscher <r.ruscher@darkness.gun.de>


-- 
        Sascha Wildner, Am Druvendriesch 27, 50354 Huerth, Germany

                         A happy FreeBSD user.


--
Gruesse,

                      ** E-Mail: H.FELDER@RMAN2.gun.de **
               ** GO d-- -p+ c++ l m+ s++/-- g+ w+ t r y++ **


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